1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und
sonstigen Leistungen zwischen der Asperner Siedlungsbau GmbH (im Folgenden "Baufirma") und
ihren Auftraggebern (im Folgenden "Kunde"), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich
vereinbart wurde.
1.2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von der
Baufirma ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2.1. Ein Vertrag zwischen der Baufirma und dem Kunden kommt zustande, wenn ein schriftliches
Angebot der Baufirma vom Kunden schriftlich angenommen oder ein schriftlicher Auftrag des
Kunden von der Baufirma schriftlich bestätigt wird.
2.2. Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung.
2.3. Angebote der Baufirma sind für 21 Tage ab Angebotslegung wirksam.
3.1. Der Umfang der von der Baufirma zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag
und der Leistungsbeschreibung.
3.2. Die Leistungen der Baufirma umfassen insbesondere Neubauten, Sanierungen, Reparaturen
sowie die Beseitigung kleinerer Schäden in Wohnungen und Gebäuden.
3.3. Änderungen oder Erweiterungen der Leistungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen
Vereinbarung.
3.4. Die von der Baufirma angebotenen Leistungen können bei unvorhergesehenen Mehraufwand, oder bei gestiegenenen Material-, bzw. Personalkosten angehoben werden, dies aber nur bis zu maximal 20%.
3.5. Fertigstellungstermine werden lediglich schätzungsweise bekanntgegeben und können abweichen. Der Kunde ist nicht berechtigt daraus Ansprüche zu erheben, außer die Verzögerung ist grob fahrlässig durch die Baufirma verschuldet und ist länger als 40% der ursprünglich veranschlagten Zeit.
4.1. Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungserhalt
ohne Abzug zu leisten.
4.2. Der Kunde gerät automatisch in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 7 Tagen nach
Fälligkeit auf dem Konto der Baufirma eingeht. Eine gesonderte Mahnung ist nicht erforderlich.
4.3. Die Baufirma darf den Sicherstellungsbetrag gemäß §1170b ABGB einfordern. Dieser ist ab schriftlicher Einforderung binnen drei Tagen per Überweisung vom Kunden zu erlegen.
5.1. Im Falle des Zahlungsverzugs ist die Baufirma berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 11 % p.a. über dem Basiszinssatz zu berechnen.
5.2. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von EUR 35,00 erhoben.
5.3. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
6.1. Die Baufirma gewährleistet die ordnungsgemäße Ausführung der vertraglich vereinbarten
Leistungen.
6.2. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Kunde hat der Baufirma eine
angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen.
6.3. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis bleibt die gelieferte Ware oder erbrachte Leistung Eigentum der Baufirma.
8.1. Die Baufirma haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder ähnliche Umstände entstehen.
9.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
9.2. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Baufirma.
9.3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Wien, 01.07.2024